05.12.2023 | #betriebliche Elektrofahrzeuge

  Betrieblicher Brandschutz bei Elektrofahrzeugen

Brandschutz bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen und deren Ladeninfrastruktur

Der Brand eines dienstlich genutzten Elektroautos kann Unternehmen teuer zu stehen kommen: Menschen können gefährdet werden, Gebäude schweren Schaden nehmen. Umso besser, wenn in einer Organisation das Wissen vorhanden ist, wie Brände von Elektroautos und Ladeinfrastruktur vermieden werden können.

Gefährliche Flammen und toxische (Rauch-)Gase: Dieses spektakuläre Szenario eines Elektroauto-Brands sollte lieber den Regisseuren eines Actionfilms überlassen werden. In der Realität bedeutet ein solcher Brand vor allem die Gefährdung von Menschen sowie einen überproportional großen Aufwand bei der Löschung und der Bergung des Fahrzeugs. Für Unternehmen kann der Brand eines Elektroautos und dessen Infrastruktur im schlimmsten Fall große gesundheitliche sowie wirtschaftliche Folgen haben.

Aber mit welchen präventiven Maßnahmen können Unternehmen einem Brand von Elektroautos in ihrem Unternehmen vorbeugen? Welche mögliche Brandlast geht von Elektroautos aus, und welche baurechtlichen sowie brandschutztechnischen Aspekte sollten Verantwortliche bei einer Ladeinfrastruktur im Freien, in offenen sowie in geschlossenen Garagen beachten?

Vor Auswahl und Erwerb einer Ladeeinrichtung

Bevor im betrieblichen Umfeld über die Anschaffung von Elektrofahrzeugen nachgedacht wird, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Was ist durch das Brandschutzkonzept vorgegeben?
  • Was schreibt die Bauaufsichtsbehörde vor?
  • Welche Anforderungen stellt der Sachversicherer?
  • Welche Anforderungen stellt die zuständige Brandschutzbehörde?

Elektroauto gegen Verbrenner – Brandgefahr

Grundsätzlich kann man festhalten, dass Elektroautos keine größere Brandgefahr aufweisen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Jedes defekte Fahrzeug kann sich entzünden. Bei Elektroautos ist allerdings entscheidend: Je größer der Akku und die Reichweite, desto größer ist die Brandleistung. Dabei zeigt eine genaue Betrachtung der Antriebsarten, dass jedes Fahrzeug sein individuelles Gefahrenpotenzial besitzt. Während bei Verbrennern meist Kabelbäume nach Kurzschlüssen Feuer fangen oder bei auslaufenden Betriebsstoffen (Benzin, Diesel, Öl) sich heiße Bauteile selbst in Brand stecken, erhöht bei Elektroautos ein beschädigter Akku, ein gestörter Ladeprozess oder eine fehlerhafte Ladeinfrastruktur das Brandrisiko.

Der signifikante Unterschied liegt in der Brandbekämpfung. Bei Elektroautos, deren Batterie in Brand geraten ist, gestaltet sich eben diese sehr aufwendig. Grund dafür ist die enorme Hitze, welche Akku-Brände verursachen. Diese ist schwer zu kühlen, außerdem ist die Gefahr der Wiederentzündung groß. Zusätzlich besteht die Gefahr von korrosiven Brandgasen und großer Rauchentwicklung. Deshalb sind regelmäßige Inspektionen bei Elektroautos (noch) wichtig(er), da so die Ladeeinrichtungen und Akkus auf Verunreinigungen, Korrosion und mögliche Defekte überprüft werden. Sollte es im Betrieb zu einem Brand kommen, sind die Verhaltensregeln nicht anders als bei einem Verbrenner: Motor abstellen, Warnweste anlegen, wenn noch Zeit ist, das Warndreieck aus dem Kofferraum holen und aufstellen. Die Feuerwehr verständigen und Passanten fernhalten. Für einen schnelleren Einsatzerfolg der Feuerwehr am Telefon bereits konkrete Angaben zum Fahrzeug machen: Handelt es sich um ein reines Elektroauto oder ein Hybridmodell, nennen Sie Modell und Hersteller. Der Brand eines Elektroautos auf dem Betriebsgelände kann weitere Folgen haben: Durch die freigesetzten Gase könnte ein Unternehmensgebäude in der Nähe in Mitleidenschaft gezogen werden. In extremen Fällen können durchaus Gebäudeteile in Statik und Funktion beeinträchtigt werden.

Mobile oder feste Ladestationen?

Denken Unternehmen über die Anschaffung von Elektroautos nach, dann stellt sich meist direkt im Anschluss die Frage nach der Lademöglichkeit. Nun aber die Frage, ob es eine feste oder mobile Ladestation werden soll. Bei der Planung eines Ladepunkts sollten im Umfeld der Lademöglichkeit Brandlasten bewertet werden (bspw. Fassaden mit Polystyrol-Verkleidung). Auch von Ladestationen kann ein Brandrisiko ausgehen, diese sollten mindestens alle vier Jahre von einer sachverständigen Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. 

Grundsätzlich dürfen an einem Ladepunkt, egal ob im Freien oder in einer offenen oder geschlossenen Garage, keine brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien gelagert werden. Ebenfalls sollten eindeutige Schilder darauf hinweisen, dass es sich um einen Ladepunkt handelt. Im öffentlichen Verkehrsraum wie auch auf privaten Grundstücken sind Ladepunkte (Ladesäulen als bauliche Anlagen) in der Regel genehmigungsfrei und werden oftmals nach den öffentlichen Bauvorschriften sowie sonstigen (ergänzenden) Vorschriften gebaut. Dabei wird zwischen fest installierten (Wallboxen, Ladestationen und -säulen) und mobilen Ladeeinrichtungen (tragbar per Steckdose betrieben) unterschieden. Aus Sicherheitsbedenken sind fest installierte Ladepunkte zu bevorzugen.

Fest installierte Ladestellen sind im Betrieb als sicherer anzusehen

Sicherer Aufbau eine Ladeeinrichtung im Freien

Bei der Errichtung einer Ladeeinrichtung im Freien sollten Unternehmen berücksichtigen, dass eine Ladestation im Freien nach oben hin offen ist sowie ein seitlicher Mindestabstand von fünf Metern zu Gebäuden, Fahrzeugen oder brennbaren Gegenständen gewährleistet ist. Die Ladestation selbst muss wetterbeständig und für den Außenbereich dezidiert geeignet sein. Da viele Fahrzeuge an die Säulen heranfahren, ist der Schutz vor mechanischer Einwirkung ebenfalls nicht zu vernachlässigen, etwa mit einem Anfahrschutz. Die Vorteile dieser Ladeeinrichtungen liegen auf der Hand: Sie sind für Dauerbelastungen ausgelegt, bieten eine größere Betriebs- und Brandsicherheit und verschleißen weniger.

Ladeeinrichtung in geschlossenen Garagen

Für die Installation in geschlossenen Garagen (ab 100m² Nutzfläche) sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Vor der Installation muss die Anschlussleitung des Gebäudes von einer sachverständigen Person gemessen werden, um die Anzahl der Ladepunkte und die Leistungsfähigkeit der elektrischen Leitung ermitteln zu können.
  • Der Netzbetreiber sollte über die Installation informiert werden.
  • Ab einer Ladeleistung von mehr als 11 kW ist die Ladeeinrichtung genehmigungspflichtig.
  • Ein optionaler, automatisch ausgelöster Feueralarm, der auch die Ladeeinrichtung abschaltet, bietet zusätzliche Sicherheit.
  • Sind Feueralarm und Ladeeinrichtung nicht gekoppelt, sollte die Feuerwehr die Möglichkeit haben, diese zentral abzuschalten.
  • Ist eine ständig besetzte Stelle (Pforte, Leitstelle etc.) vorhanden, können Störmeldungen der Ladeeinrichtung dort auflaufen.

Die Mindestanforderungen an die Installation einer Ladeeinrichtung sind:

  • Nur ein Elektrofachbetrieb darf die Installation der Ladeeinrichtung vornehmen.
  • Ein Überspannungsschutz muss vorhanden sein.
  • Die Ladeeinrichtung muss auf nicht brennbarem Untergrund errichtet werden.
  • Die Zuleitung zur Ladeeinrichtung muss von einer (Niederspannungshaupt-) Verteilung erfolgen.
  • Jede Ladeeinrichtung muss mit einer Überstromschutzeinrichtung sowie einem Fehlerstromschutzschalter abgesichert sein.

Vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Erstprüfung gemäß der VDE 0100-600 durch eine sachverständige Person erfolgen. Diese muss dokumentiert und aufbewahrt werden.

Die Mindestanforderungen an die Installation einer Ladeeinrichtung sind:

Die nachfolgenden Anforderungen beziehen sich auf das Normalladen mit bis zu 22 kW Leistung.

Baulicher Brandschutz
Die Anforderungen an das Laden in geschlossenen Garagen finden sich in den Garagenverordnungen der Bundesländer. Dort werden die spezifischen Anforderungen des baulichen Brandschutzes festgelegt. Dennoch sollte eine bauliche, brandschutztechnische Trennung das Ziel sein. Sollen neben E-Autos auch E-Bikes oder E-Scooter geladen werden? Wenn ja, dann sind spezielle Sicherheitsschränke zu empfehlen. Diese können helfen, die Gefahr einer Brand- sowie Rauchausbreitung zu unterbinden.

Anlagentechnischer Brandschutz
Grundsätzlich kann (auch in einer Garage) eine Brandmeldeanlage, eine automatische Feuerlöschanlage, Wandhydranten oder Rauchabführungen installiert werden. Dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und dem Sachversicherer abzustimmen. Eine BMA stellt sicher, dass ein Brand unverzüglich erkannt wird. BMAs für Garagen können mit Rauchmeldern oder auch Thermomeldern ausgestattet werden. Thermomelder bieten sich an, wenn die Garage auch von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor genutzt wird. So können durch Abgase verursachte Täuschungsalarme vermieden werden.

Sprinkleranlagen helfen dabei, die Ausbreitung eines Brandes zu begrenzen. Zusätzlich wird die Bausubstanz vor zu hohen Temperaturen geschützt, Rauch- und Verbrennungsprodukte breiten sich weniger stark aus. Dies wirkt sich auf Folgeschäden an Fahrzeugen sowie die Gebäudesubstanz aus. Angesichts der in den vergangenen Jahren gestiegenen Brandlasten von Fahrzeugen (unabhängig von ihrer Antriebsart) kann dies eine sinnvolle Investition aus Sicht des Sachwertschutzes sein.

Wandhydranten (Typ F) für die Feuerwehr und trockene Löschwasserleitungen erleichtern und beschleunigen den Feuerwehreinsatz, da weniger Schläuche verlegt werden müssen.

Eine Rauchabführung dient sowohl dem Sachwertschutz, erleichtert aber auch der Feuerwehr die Brandbekämpfung. Gerade in geschlossenen Garagen besitzt sie einen Mehrwert. Dafür können Rauch- und Wärmeabzugsanlagen installiert oder auch Öffnungen zur Rauchableitung ins Freie geschaffen werden.

Kurztipps für Unternehmen

Impulse, die mit den örtlichen Behörden und Versicherern abzustimmen sind:

  • Ausschließlich vom Hersteller freigegebenes Zubehör verwenden.
  • Keine defekten oder verunfallten E-Autos in der Garage abstellen.
  • Ladeeinrichtungen und Ladekabel regelmäßig prüfen.
    Mitarbeiter jährlich in die Nutzung von Fahrzeug und Ladeeinrichtung unterweisen.
  • Ladeeinrichtungen bevorzugt im Außen- oder oberirdischen Bereich installieren (zügige und zielgerichtete Brandbekämpfung, weniger Folgeschäden)
  • In offenen Garagen mit Ladeeinrichtung bestenfalls automatische Brandmelder installieren.
  • In geschlossenen Garagen bestenfalls eine Sprinkleranlage sowie einen wirksamen Rauch- und Wärmeabzug installieren.
  • Eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherstellen.
  • Ggfs. muss das Brandschutzkonzept angepasst werden.

Laden von E-Autos im Berufsalltag

Vor jedem Ladestart sollte jeder Nutzer eine Sichtprüfung vornehmen: Weist das Kabel sichtbare Beschädigungen auf? Ist die Isolierung beschädigt? Wurde das Kabel bereits mehrfach mit dem Fahrzeug überrollt? Ist die Ladeeinrichtung sichtbar beeinträchtigt? Beschädigte Einrichtungen weisen ein hohes Gesundheitsrisiko für den Nutzer auf.

Fazit

Insgesamt ist das Brandrisiko bei E-Autos nicht signifikant höher als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Allerdings sind die Löscharbeiten aufwendiger und die Folgeschäden bei E-Autos meist höher. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig die Aspekte des Brandschutzes zu betrachten. Besonders bei der Installation der Ladeeinrichtung in geschlossenen Garagen empfiehlt es sich, sich mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. Dadurch können Gefahren erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

AUTOR

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Clemens Schindler

B.A. Redaktion (V.i.s.d.P.)

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