Wie die Brandmeldeanlage, ist auch die Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ein Teil der ganzheitlichen Brandschutzlösungen für Ihr Gebäude. In Sonderbauten sind laut Bauordnungsrecht Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gesetzlich vorgeschrieben.
In welcher Art und in welchem Umfang eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage notwendig ist, beschreibt in der Regel das Brandschutzkonzept. Geplant werden Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach der DIN 18232.
Wir helfen Ihnen gerne weiter bei der Planung und Realisierung Ihrer Rauch- und Wäremabzugsanlage.
Es gibt verschiedene Arten von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können pneumatisch oder elektrisch angesteuert werden.
Alle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen verfolgen Schutzziele
Wie bekannt, ist bei einem Brand in einem Gebäude ist nicht das Feuer das Gefährlichste, sondern die dabei entstehenden Brandgase bzw. der Brandrauch. Abhängig davon, was in einer Nutzungseinheit brennt (Brandlast), entstehen verschiedene Brandgase, die zum einen ätzend für die Haut sein können, zum anderen lebensbedrohliche Verletzungen in den Atemwege verursachen. Das Hauptprodukt einer Verbrennung ist meistens Kohlenmonoxid (CO). Drei bis vier große Atemzüge des Stoffes CO reichen aus, um die Überlebenschancen auf nahezu null Prozent sinken zu lassen. Umso wichtiger ist es, dass Rauchgase aus Fluchtwegen schnell abgezogen werden.
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Stefan Müller
Prokurist
Bereichsleiter Sicherheitsplanung
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